Elektronische Stimmabgabe 26.10.2023, 10:01 Uhr

E-Voting: Test-Kantone und Bundeskanzlei ziehen positives Fazit

Die drei Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, die Bundeskanzlei sowie die Schweizerische Post ziehen eine positive Bilanz nach dem erstmaligen Einsatz der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom Sonntag.
Symbolbild
(Quelle: Schweizerische Post AG)
Mitte August dieses Jahres hat der Bundesrat E-Voting im Herbst bewilligt. Die drei Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau erhielten damit eine neue Grundbewilligung für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt. Die National- und Ständeratswahlen vom Sonntag sind vorbei und Computerworld wollte wissen, welche Erfahrungen gemacht wurden.

Positives Fazit

Die Bundeskanzlei zieht eine positive Bilanz: «Wir sind mit dem erstmaligen Einsatz des neuen Systems bei Wahlen zufrieden», so ein Sprecher zu Computerworld. Nach jedem Urnengang werde eine umfassende Nachbesprechung durchgeführt, um Verbesserungen zu identifizieren. Auch die Schweizerische Post, deren E-Voting-System, das in Neuenburg entwickelt wurde, für die elektronische Stimmabgabe verwendet wurde, ist happy: «Die Post zieht ein positives Fazit zum vergangenen E-Voting-Urnengang. An den eidgenössischen Wahlen 2023 war erstmals überhaupt ein vollständig verifizierbares E-Voting-System im Einsatz.»

Wie häufig wurde die E-Voting-Möglichkeit benutzt?

Im Kanton Basel-Stadt wurde das neue E-Voting-System im Rahmen eines Versuchs erstmals bei Wahlen eingesetzt. Die elektronische Stimmabgabe stand Auslandschweizern und -schweizerinnen sowie Menschen mit einer Behinderung zur Verfügung. Insgesamt 1444 Personen haben in Basel-Stadt ihre Stimme elektronisch abgegeben. Bei Schweizern, die im Ausland leben, war das E-Voting beliebt: 61 Prozent der Stimmen der im Ausland lebenden Stimmberechtigten wurden in Basel-Stadt über den elektronischen Stimmkanal abgegeben. «Das finden wir erfreulich», heisst es aus Basel-Stadt. Insgesamt nutzten 1431 Auslandschweizer/-innen sowie 13 Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit des E-Votings.
«Wir sind mit dem erstmaligen Einsatz des Systems bei Wahlen zufrieden», heisst es aus Frauenfeld. Im Kanton Thurgau sind bei den Auslandschweizerinnen und -schweizern 541 Wahlzettel via E-Voting eingegangen. 4 davon seien leer gewesen, somit sind 537 gültig. Das entspricht einem Anteil von 57,4 Prozent. Man werde den Versuchsbetrieb weiterführen, so die Thurgauer Staatskanzlei.
Im Kanton St. Gallen nutzten 63 Prozent der Auslandschweizer ihr Wahlrecht elektronisch. Bei den Inlandschweizerinnen und -schweizern haben rund 55 Prozent der für E-Voting angemeldeten Stimmberechtigten E-Voting verwendet. «Wir sind mit dem erstmaligen Einsatz des Systems bei Wahlen sehr zufrieden. Das System wurde aktiv genutzt, die Prozesse haben funktioniert und die Sicherheit war jederzeit gewährleistet», heisst es aus der Staatskanzlei St. Gallen. Wenn auch die kantonalen Wahlen im Frühjahr 2024 mit E-Voting erfolgreich absolviert werden könnten, sähe der Kanton St. Gallen eine schrittweise Ausweitung von E-Voting auf sämtliche Gemeinden im Kanton vor.
Ob es Sicherheitsprobleme gab und was Computerworld meint, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Gab es Manipulationsversuche?

Gab es Manipulationsversuche?

Die Post schreibt auf Anfrage: «Es gab keine Angriffsversuche auf das E-Voting-System». Nach der Schliessung der Urne hätten die Kantone mit der Verifikationssoftware den gesamten Abstimmungsprozess überprüft und diese Prüfung habe gezeigt, dass es zu keinen Unregelmässigkeiten gekommen sei. «Damit sind und waren alle elektronisch abgegebenen Stimmen gültig, das Stimmgeheimnis war jederzeit gewahrt und das Ergebnis ist korrekt ausgezählt.» Diese Aussage wurde Computerworld auch von den drei Kantonen bestätigt. Die Kantone informieren über Vorkommnisse jeweils über diese E-Voting-Informationsplattform.

Computerworld meint

Es ist erfreulich, dass die ersten Tests positiv verlaufen sind und gerade Auslandschweizer das E-Voting auch aktiv nutzen. Für sie ist diese Lösung wohl weniger umständlich als per klassischer Briefpost. Auch betreffend Inklusion ist die digitale Stimmabgabe ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Menschen mit einer Behinderung können nun ihre Stimme ebenfalls online abgeben. Die ersten Testversuche sind somit begrüssenswert. Einhellig wurde versichert, dass es keine Manipulationsversuche gab. Das ist zwar positiv, doch nur weil ein System einmal nicht angegriffen wurde, heisst das noch nicht, dass es so bleibt. Die Post hat erwiesenermassen sehr viel Zeit, Geld und Mühe in die Sicherheit ihres E-Voting-Systems investiert; doch bekanntermassen ist kein System unhackbar. Bleibt abzuwarten, wie es bei weiteren Versuchen läuft.



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