Computerworld-Newsticker – Kalenderwoche 01/2023
Dienstag, 3. Januar 2023
Parlamentsdienste verstärken nach IT-Flop ihre Kontrolltätigkeiten
1,77 Millionen Franken müssen die Parlamentsdiente gemäss einem Urteil des Berner Obergerichts einem IT-Lieferanten als Entschädigung zahlen. Nach der Neuorganisation der IT-Dienste verstärkt das Schweizer Parlament nun auch seine Vertrags- und Beschaffungsabteilung. Das teilten die Parlamentsdienste kurz vor Weihnachten mit. Grund für die Mitteilung war ein Urteil des Obergerichts Bern bezüglich der IT-Anwendung «Soprano». Dieses Projekt zur Einführung eines Recherchetools für Ratsmitglieder wurde im Mai 2020 abgebrochen, nachdem klargeworden war, dass der Lieferant im Rahmen des zwei Jahre zuvor abgeschlossenen Vertrages keine taugliche Lösung zur Verfügung stellen konnte. Die Ausgestaltung der vertraglichen Verpflichtungen und auch das Beiziehen eines spezialisierten Anwalts wirkten sich jedoch zum Nachteil der Parlamentsdienste aus, wie es in der Mitteilung heisst. Das Obergericht sprach der Lieferantenfirma aufgrund ihrer Klage gegen die Parlamentsdienste eine Entschädigung in Höhe von 1,77 Millionen Franken zu. Die entsprechenden Rückstellungen wurden laut den Parlamentsdiensten bereits vor dem Prozess gemacht. Nun werden weitere Lehren aus der Geschichte gezogen. So bauen die Parlamentsdienste eine eigene Kompetenz für Vertrags- und Beschaffungsrecht auf, die mit einer spezialisierten juristischen Fachperson besetzt werden soll. Die Ausschreibung läuft zurzeit. Die heutige Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) im Bereich der Beschaffungen soll zudem verstärkt werden; zu diesem Zweck wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Eine interne Revisionsstelle soll in Zukunft schliesslich die Einhaltung der Entscheidungsprozesse und der anwendbaren Vorschriften prüfen.
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Swisscom unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Sunrise
Swisscom hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Streit um Zinszahlungen zugunsten von Sunrise ausgesprochen. Der zweitgrösste Schweizer Telekomkonzern hatte die Methode beanstandet, wie die Swisscom Rückforderungen von überhöhten Preisen beim Zugang zum Swisscom-Kupfernetz verzinst. Swisscom wollte die Rückforderungen auf Basis eines Referenzsatzes, nämlich des 12-Monats-Franken-Liborsatzes, plus einen Zuschlag von 1,3 Prozent verzinsen. Dieses Zinsmodell wurde jahrelang angewendet, bis Sunrise im April 2019 eine neue Zinsregelung forderte, die sich an den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital WACC) orientiert. Denn eine Verzinsung von Rückforderungen auf Basis des Referenzzinssatzes Libor habe dazu geführt, dass wegen der negativen Zinsen in den letzten Jahren Rückforderungen praktisch nicht verzinst worden seien, argumentierte Sunrise. Weil sich die beiden Telekomkonzerne nicht einigen konnten, gelangte Sunrise an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Der Regulator der Telekombranche entschied sich in einer Verfügung zugunsten von Sunrise. Swisscom zog den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Dieses wies die Beschwerde von Swisscom ab, wie aus dem Urteil hervorgeht, das nun veröffentlicht wurde: «Zusammenfassend hat die Vorinstanz ihr Ermessen korrekt ausgeübt, indem sie auf den WACC der Branche abgestellt hat.» Gemäss Bundesverwaltungsgericht kann dieses Urteil auch nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Es ist somit endgültig.
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Liechtensteiner Bevölkerung wünscht sich Cybersicherheit
Beim Vorantreiben der Digitalisierung in Liechtenstein wünscht sich die Bevölkerung in erster Linie mehr Sicherheit im Digitalen Raum. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der nationalen Digitalisierungsinitiative digital-liechtenstein.li. Konkret wünschen sich 67 Prozent der rund 700 befragten Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner Anstrengungen bei der Cybersicherheit. 58 Prozent fordern eine aktive Bekämpfung von digitaler Gewalt, etwa des Mobbings im Internet, und 47 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer wollen Schutz vor digitalen Desinformationskampagnen. Von den verschiedenen Aspekten der digitalen Infrastruktur reiht sich nur der Wunsch nach virtuellen Schaltern in Verwaltung und Wirtschaft (52 Prozent) zwischen diese Schutzbedürfnisse ein. Immerhin knapp die Hälfte der Befragten (43 bis 46 Prozent) sehen Prioritäten bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich, bei der elektronischen Identität (eID) und beim Erwerb digitaler Kompetenzen in der Schule. Einen künftigen Schwerpunkt bei der digitalen Weiterbildung ausserhalb der Schule wollen hingegen nur 31 Prozent. Am kleinsten ist das Interesse an der digitalen Demokratie. Nur 25 Prozent der Befragten wünschen sich elektronische Wahl- und Abstimmungsmöglichkeiten.
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